HIDE LIST

Christoph Häusler

Christoph Häusler

Rechtsanwalt – Partner

Rechtsanwalt Häusler berät umfassend national und international tätige Unternehmen unterschiedlicher Branchen in Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts und Gesellschaftsrechts, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Begleitung von Unternehmenstransaktionen (M&A) und -strukturierungen liegt.

Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die begleitenden Fragen des Arbeitsrechts, Zivilrecht sowie die Vertretung in Rechtsfragen des internationale Privatrechts und privaten Baurechts. Seine Tätigkeit umfasst neben der außergerichtlichen Beratung auch die bundesweite gerichtliche Prozessführung. Herr Rechtsanwalt Häusler berät derzeit international tätige Unternehmen in der Baubranche. Herr Häusler ist Mitbegründer eines lokalen Webdesign- und Marketingunternehmens.

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch

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Bernhard Reindl

Bernhard Reindl

Rechtsanwalt – Partner

Rechtsanwalt Reindl berät Unternehmen und natürliche Personen in allen Fragen des Erbrechts und Wirtschaftsrecht. Langjährige Erfahrung in der strategischen Beratung bei Gesellschafterauseinandersetzung und Beratung von Anteilseignern und Leitungsorganen bilden die wesentliche Grundlage seiner forensischen Tätigkeiten. Über besondere Expertise verfügt Rechtsanwalt Reindl im Erbrecht, Unternehmensnachfolgen und der Testamentsvollstreckung umfangreicher Vermögen.

Rechtsanwalt Reindl ist aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in einer deutsch-italienischen Kanzlei für Kollegen regelmäßig Ansprechpartner bei grenzübergreifenden Fragen des Gesellschaftsrechts und Rechtsfragen zum deutschen als auch italienischem Recht.

Arbeitssprachen: Deutsch, Italienisch

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Pascal Mack

Pascal Mack

Steuerberater – Bachelor of Laws (LL.B.) – Partner

Pascal Mack nimmt im Team der HRJM Rechtsanwälte die Schnittstellen-Funktion zwischen Rechts- und Steuerberatung ein.

Kernkompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte

  • Financial Modelling (Integrierte Businessplanung)
  • Einführung/Optimierung von Prozessen innerhalb der Buchführungssystem
  • Plausibilisierung von Buchführungs- und Planungssystemen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Unternehmensbewertung
  • Steuerliche Begleitung von Insolvenzen
  • Dozent der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim
  • Aufsichtsrat einer Bank

Branchenschwerpunkte

  • Maschinen- und Anlagenbau
  • Kunststoffverarbeitung
  • Zulieferer für Automotive-, Luftfahrt- und Haushaltsgeräteindustrie
  • Erneuerbare Energien
  • App-Design
  • E-Commerce 

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Thorsten Jakobi

Thorsten Jakobi

Rechtsanwalt – Steuerberater – Wirtschaftsprüfer – Fachanwalt für Steuerrecht – Partner

Rechtsanwalt Jakobi berät umfassend national und international tätige Unternehmen unterschiedlicher Branchen in Fragen des allgemeinen Wirtschaftsrechts und Gesellschaftsrechts und der Begleitung von Unternehmenstransaktionen (M&A) und -strukturierungen. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bildet er hier das Bindeglied zwischen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie den damit verbundenen steuerrechtlichen Fragestellungen. Seine Tätigkeit umfasst neben der außergerichtlichen Beratung auch die Tätigkeit als Gerichtsgutachtern für Steuer- und Bewertungsfragen.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Jakobi als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig.

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch

 

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Willkommen bei HRJM Rechtsanwälten

Unsere bisherige anwaltliche Tätigkeit hat uns in der Überzeugung bestärkt, dass qualitativ hochwertige Beratungstätigkeit nur in einem personenbezogenen Umfeld möglich ist. Größe allein ist kein Qualitätsmerkmal, sondern birgt die Gefahr der Anonymisierung. Bei HRJM finden Sie noch Ihren Ansprechpartner und eine individuelle Lösung, bei der Sie und die Leistungen Ihres Unternehmens im Mittelpunkt stehen.

Wirtschaftsrechtliche Kernkompetenz

Wirtschaftsrechtliche Beratung reicht bei HRJM von der Unternehmensgründung über die laufende Betreuung in allen rechtlichen Fragen bis hin zur Umstrukturierung und Transaktions- bzw. Nachfolgegestaltung. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über wichtige Leistungen im Wirtschaftsrecht, die Sie in Anspruch nehmen können:

  • Unternehmensgründung (Wahl der Gesellschaftsform, Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge etc.)
  • Unternehmenstransaktionen (M&A, Anteilskäufe bzw. Verkäufe)
  • Unternehmensfinanzierung (strategische Beratung und Vertragsgestaltung, Mittelstandsfinanzierung, mezzanine Finanzierung)
  • Unternehmensnachfolge
  • Handels- und Vertriebsrecht (ertragliche Gestaltung von Vertriebsstrukturen, Handelsvertreterverträge etc.)
  • Gesellschafterstreitigkeiten (Kündigung bzw. Ausschluss von Gesellschaftern)
  • Arbeitsrecht (Arbeitsverträge, Kündigung, betriebliche Maßnahmen)
  • Geschäftsführerrecht (Vertragsgestaltung, Kündigung, Abberufung, Begleitung bei der verbindlichen Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status)
  • Markenrecht (Schutz geistigen Eigentums durch Markenanmeldung und –überwachung, Lizenzverträge etc.)
  • Wirtschaftsstrafrecht

Unsere Beratung im Wirtschaftsrecht beschränkt sich nicht auf das Umfeld unserer Kanzleistandorte sondern HRJM bietet Ihnen eine bundesweite und internationale Beratung und berät sie gerne auch in englisch, italienisch oder französisch. Außerdem verfügen wir über einschlägige Kenntnisse in verschiedenen ausländischen Rechtsordnungen.

Steuerrechtliche Betreuung

Wirtschaftliches Handels hat stets einen steuerrechtlichen Bezug, so dass eine Wirtschaftskanzlei immer auch Steuerkanzlei sein muss. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von HRJM arbeiten daher Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater, der durch die laufende Steuerberatung über wichtiges „Insiderwissen“ verfügen.  Die Rechts- und Steuerberatung aus einer Hand bedeutet für Sie als Mandanten in der Regel eine bessere, schnellere und wirtschaftliche Bearbeitung.

Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht für Unternehmer

Im Gegensatz zu vielen Großkanzleien und herkömmlichen Wirtschaftskanzleien bieten wir in den Bereichen Erbrecht und Familienrecht Beratung und Vertretung mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Hier steht der Gedanke des Vermögensschutzes im Vordergrund. Wichtige Instrumente sind hier Unternehmereheverträge oder -testamente. Im Bereich der Unternehmensnachfolge bieten unsere Erbrechtler gemeinsam mit unseren Gesellschaftsrechtlern in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater maßgeschneiderte Lösungen, die die Übergabe und den Erhalt von inhabergeführten Familienunternehmen sichern.  Hierzu gehören u.a. die Testamentsvollstreckung für Betriebe, der Familienpool (z.B. vermögensverwaltende Immobiliengesellschaften) oder auch die Familienstiftung.

Unsere Mandanten

Zu unseren Mandanten im Wirtschaftsrecht gehören kleine und mittelständische Unternehmen sowie die im Umfeld der Unternehmen agierenden Personen, also Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte etc. Wir betreuen sowohl Einzelunternehmer als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, von der Freiberuflerpraxis bis hin international agierendem Unternehmen aus dem Ausland. Darüber hinaus zählen wir auch Handelsvertreter und andere Vertriebsmittler sowie Testamentsvollstrecker, Pflichtteilsberechtigte etc. zu unseren Mandanten.

 

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